Sonntag, 23. Mai 2010

Buchung von Versandkosten (Teil 2)

Versandkosten, die uns vom Spediteur in Rechnung gestellt werden


Im ersten Teil wurden Versandkosten gebucht, die vom Lieferanten in Rechnung gestellt wurden. Wenn uns jetzt für die Lieferung an uns ein Spediteur Kosten in Rechnung stellt, darf die Buchung natürlich nicht am Ende anders aussehen. Daher werden folgende Buchungen vorgenommen:

1. Der Spediteur stellt eine Rechnung für die Lieferung von Vorräten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial):

Bezugskosten
Vorsteuer          an Verbindlichkeiten
Die Versandkosten werden wieder auf dem Konto „Bezugskosten“ gebucht. Dieses Konto wird als Unterkonto für jedes Materialaufwandskonto geführt (also für Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Betriebsstoffe, usw.) und wird im Jahresabschluss darüber abgeschlossen. Ganz richtig hätte ich das Konto also "Bezugskosten für Rohstoffe" nennen müssen.

Bei der Abgrenzung zum nächsten Fall werden Sie sehen, wie wichtig es ist, wirklich den Text der Rechnung zu lesen:

2. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für geliefertes Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Technische Anlagen und Maschinen, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark und ähnliche handeln):


Technische Anlagen und Maschinen
Vorsteuer                        an Verbindlichkeiten

Diese Anschaffungsnebenkosten werden also auf dem Anlagenkonto gebucht. Man sagt, sie werden „aktiviert“. Die Versandkosten erhöhen die Basis der Berechnung der Abschreibungen.

Wenn Verbrauchsgüter, die keinen Materialaufwand darstellen vom Spediteur unter Berechnung von Versandkosten geliefert werden, verhält es sich so ähnlich wie im gerade besprochenen Fall:

3. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung

Büromaterial
Vorsteuer                 an Verbindlichkeiten

Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn wir dem Kunden Versandkosten in Rechnung stellen. Von der Buchung sind die meisten Teilnehmer überrascht und zwar mehrfach überrascht, das heißt, sie vergessen sie wieder. Vielleicht versuchen Sie sich schon jetzt daran zu erinnern und sehen in ein paar Tagen nach, ob es stimmte. So können Sie sich diese Buchung leichter merken!

Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg

P.S. Ich bin auch auf Twitter: www.twitter.com/auellenberg!
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Prüfungsvorbereitung Andrea Üllenberg
Im Teelbruch 40
45219 Essen-Kettwig
Tel.: 0173 3178710
info@andreauellenberg.de
www.andreauellenberg.de

Samstag, 15. Mai 2010

Buchung von Versandkosten (Teil 1)

Versandkosten können im Unternehmen bei sehr unterschiedlichen Geschäftsfällen vorkommen. In einer fünfteiligen Reihe werde ich folgende Fälle unterscheiden.
  1. Versandkosten vom Lieferanten in Rechnung gestellt
  2. Versandkosten vom Spediteur in Rechnung gestellt
  3. Versandkosten dem Kunden in Rechnung gestellt
  4. Versandkosten zum Kunden vom Spediteur in Rechnung gestellt
  5. Übersicht über die Buchung von Versandkosten
Versandkosten, die von unseren Lieferanten in Rechnung gestellt werden

Ich gehe im Folgenden von inländischen, umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsbeziehungen und aufwandsorientierter Buchung aus.

1. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Vorräte (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial) in Rechnung:
Aufwendungen für Rohstoffe
Bezugskosten
Vorsteuer                              an Verbindlichkeiten
Die Versandkosten werden auf dem Konto „Bezugskosten“ gebucht. Dieses Konto gibt es als Unterkonto für jedes Materialaufwandskonto (also Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Betriebsstoffe, usw.) und wird im Jahresabschluss darüber abgeschlossen, aber dazu kommen wir ein andermal. Ganz richtig hätte ich das Konto also "Bezugskosten für Rohstoffe" nennen müssen.

Diesen Fall können die meisten Teilnehmer sehr schnell und sicher buchen, allerdings ist es bei der Buchung nach Belegen wichtig, dass der Beleg gewissenhaft geprüft wird. Geht es wirklich um Vorräte? Oder kaufe ich etwa Sachanlagen? Dann bin ich nämlich im zweiten Fall:

2. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Fuhrpark, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Technische Anlagen und Maschinen und ähnliche handeln):

Fuhrpark
Vorsteuer                  an            Verbindlichkeiten

Diese Anschaffungsnebenkosten werden also auf dem Anlagenkonto gebucht. Man sagt, sie werden „aktiviert“. Die Versandkosten erhöhen die Basis der Berechnung der Abschreibungen.

In IHK-Ausbildungsprüfungen klappt der Buchungssatz meist, da es sich um Multiple-Choice-Aufgaben handelt, und einfach kein Platz für ein weiteres Konto vorhanden ist. Bei offenen Fragestellungen aber fällt manch einer darauf herein. Dabei ist es ja völliger Unsinn die Bezugskosten als Konto zu wählen, da die Bezugskosten über die Materialaufwendungen abgeschlossen werden, aber das Thema hatten wir ja verschoben.

Wenn Verbrauchsgüter, die keinen Materialaufwand darstellen vom Lieferanten unter Berechnung von Versandkosten verschickt werden, verhält es sich so ähnlich wie im gerade besprochenen Fall:

3. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung
Büromaterial
Vorsteuer                     an Verbindlichkeiten

Auch hier wird keine Unterscheidung zwischen den Versandkosten und dem eigentlichen Kaufpreis vorgenommen.

Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn nicht die Lieferanten die Versandkosten in Rechnung stellen, sondern ein Spediteur, den wir beauftragt haben, Güter an uns zu liefern.

Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg

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Dienstag, 11. Mai 2010

... noch mehr Fragen in scheinbar ausweglosen Prüfungssituationen ...

Sie sitzen in einer Prüfung und sollen einen Themenaspekt diskutieren? Kosten, Qualität und Zeit haben Sie schon durch, aber es reicht noch nicht?

Überlegen Sie den Zusammenhang des Themas

  1. zur Globalisierung
  2. zum Unternehmensimage und 
  3. zum Umweltschutz
Es hört sich platt an, aber es funktioniert tatsächlich bei vielen Prüfungsfragen!

Herzliche Grüße

Andrea Üllenberg


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Montag, 3. Mai 2010

.... und wenn mir gar nichts zu einer Aufgabe einfällt?

Sollten Sie vor einer ungebundenen Aufgabe (also keine Multiple-Choice-Aufgabe) sitzen und Ihnen fällt nichts oder zu wenig ein, vergegenwärtigen Sie sich das strategische Dreieck der Unternehmensführung mit den Polen:
  1. Kosten
  2. Qualität
  3. Zeit
Stellen Sie sich dann folgende Fragen:

  • Welchen Einfluss haben die Kosten auf die Fragestellung? und
  • Welchen Einfluss hat die Fragestellung auf die Kosten?
Danach das Gleiche für Qualität und Zeit:

  • Welchen Einfluss hat die Produkt- und Servicequalität die Fragestellung? und
  • Welchen Einfluss hat die Fragestellung auf die Qualität?
  • Welchen Einfluss hat die Zeit auf die Fragestellung? und
  • Welchen Einfluss hat die Fragestellung auf die (Produktion-/Bearbeitungs-/Liefer-/...)Zeit?
 In vielen Fällen haben Sie nun einen Lösungsansatz! Wenn nicht, hilft Ihnen wahrscheinlich Teil 2 weiter!

Herzliche Grüße

Andrea Üllenberg

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