Versandkosten können im Unternehmen bei sehr unterschiedlichen Geschäftsfällen vorkommen. In einer fünfteiligen Reihe werde ich folgende Fälle unterscheiden.
- Versandkosten vom Lieferanten in Rechnung gestellt
- Versandkosten vom Spediteur in Rechnung gestellt
- Versandkosten dem Kunden in Rechnung gestellt
- Versandkosten zum Kunden vom Spediteur in Rechnung gestellt
- Übersicht über die Buchung von Versandkosten
Versandkosten, die von unseren Lieferanten in Rechnung gestellt werden
Ich gehe im Folgenden von inländischen, umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsbeziehungen und aufwandsorientierter Buchung aus.
1. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Vorräte (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial) in Rechnung:
Aufwendungen für Rohstoffe
Bezugskosten
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Die Versandkosten werden auf dem Konto „Bezugskosten“ gebucht. Dieses Konto gibt es als
Unterkonto für jedes Materialaufwandskonto
(also Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Betriebsstoffe, usw.) und wird im Jahresabschluss darüber abgeschlossen, aber dazu kommen wir ein andermal. Ganz richtig hätte ich das Konto also "Bezugskosten für Rohstoffe" nennen müssen.
Diesen Fall können die meisten Teilnehmer sehr schnell und sicher buchen, allerdings ist es bei der Buchung nach Belegen wichtig, dass der Beleg gewissenhaft geprüft wird. Geht es wirklich um Vorräte? Oder kaufe ich etwa Sachanlagen? Dann bin ich nämlich im zweiten Fall:
2. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Fuhrpark, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Technische Anlagen und Maschinen und ähnliche handeln):
Fuhrpark
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Diese
Anschaffungsnebenkosten werden also auf dem Anlagenkonto gebucht. Man sagt, sie werden „
aktiviert“. Die Versandkosten erhöhen die Basis der Berechnung der
Abschreibungen.
In IHK-Ausbildungsprüfungen klappt der Buchungssatz meist, da es sich um Multiple-Choice-Aufgaben handelt, und einfach kein Platz für ein weiteres Konto vorhanden ist. Bei offenen Fragestellungen aber fällt manch einer darauf herein. Dabei ist es ja völliger Unsinn die Bezugskosten als Konto zu wählen, da die Bezugskosten über die Materialaufwendungen abgeschlossen werden, aber das Thema hatten wir ja verschoben.
Wenn Verbrauchsgüter, die keinen Materialaufwand darstellen vom Lieferanten unter Berechnung von Versandkosten verschickt werden, verhält es sich so ähnlich wie im gerade besprochenen Fall:
3.
Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung
Büromaterial
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Auch hier wird keine Unterscheidung zwischen den Versandkosten und dem eigentlichen Kaufpreis vorgenommen.
Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn nicht die Lieferanten die Versandkosten in Rechnung stellen, sondern ein Spediteur, den wir beauftragt haben, Güter an uns zu liefern.
Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg
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