Sonntag, 16. Dezember 2012



Der Cash Flow

Ein kleines Video zur Berechnung des Cash Flow, wie er in der kaufmännischen Ausbildung unterrichtet wird.

Sonntag, 11. September 2011

Kaufvertragsstörungen - Einleitung

Kaufvertragsstörungen - Einleitung

Nachdem ein Kaufvertrag zustandegekommen ist, ist das "Verpflichtungsgeschäft" abgeschlossen. Nun kommt das "Erfüllungsgeschäft", das heißt, der Verkäufer muss das Kaufvertragsobjekt übergeben und der Käufer das Geld.

Hierbei können mehrere verschiedene Störungen auftreten:

Der Verkäufer muss die Ware bereitstellen. Dieses kann er
      • zu spät tun (Lieferverzug) oder
      • mit der Ware stimmt etwas nicht (Mangelhafte Lieferung).
    Der Käufer muss die Ware annehmen und diese bezahlen. Er kann
      • zu spät zahlen (Zahlungsverzug) oder
      • die Ware zu spät annehmen (Annahmeverzug)
    Wenn einer der beiden Vertragspartner einen der Fehler zu verantworten hat, ist das Vorgehen im groben Rahmen grundsätzlich identisch:
    1. Der andere Partner muss darauf aufmerksam gemacht werden, wenn er es nicht sowieso "wissen muss". Das geschieht durch eine Mahnung, die formfrei (mündlich, schriftlich) abgegeben werden kann. Hierbei muss dem Geschäftspartner eine Frist gesetzt werden, bis wann er seinen Verpflichtungen in korrekter Art und Weise nachkommen muss.
    2. Sollte der Partner seine Verpflichtungen nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt haben, entstehen jetzt Rechte für den benachteiligten Partner.
    Die Kaufvertragsstörungen im einzelnen werden in weiteren Blog-Einträgen behandelt.

        Samstag, 10. September 2011

        Umsatzsteuerberechnung

        Eigentlich ist das Thema ganz leicht:

        Sie haben den Nettowert einer Ware, z.B. 50.000,00 €. Der MwSt.-Satz ist mit 19 % gegeben und Ihre Aufgabe ist es nun, den Bruttowert auszurechnen.
        Oder die Situation ist genau umgekehrt: Der Bruttowert einer Ware beträgt  142.800,00 € und Ihnen wird die Frage gestellt, wie hoch bei 19 % MwSt. denn nun der Nettowert sei.

        Die meisten können das. Rechnen Sie die beiden Aufgaben bitte kurz nach  (die Lösungen sind  59.500,00 € und 120.000,00 €). Sollte Ihre Lösung richtig sein, hören Sie auf, weiterzulesen! Der Rest des
        Artikels wird Sie sonst verwirren.

        Wenn aber schon mehrere Lehrer versucht haben, es Ihnen zu erklären, und Sie bis heute nicht begriffen haben, wo die 100 % und wo die 119 % stehen, lesen Sie weiter. Das gleiche gilt, wenn Sie es einfach immer wieder vergessen:

        Sie wissen wahrscheinlich immerhin, dass der Bruttowert der größere und der Nettowert der kleinere Wert ist. Dann merken Sie sich noch die Zahl 1,19. Wenn Sie einen Nettowert von 50.000,00 € haben, muss der Bruttowert größer sein. Das erreichen Sie durch Multiplikation! Sie nehmen

        Bruttowert= Nettowert * 1,19

        Hier also: Brutto = 50.000,00 € *1,19.

        Im zweiten Fall haben Sie den Bruttowert von 142.800,00 € und Sie suchen den Nettowert. Sie wissen, Netto ist kleiner als Brutto, also müssen Sie dividieren:

        Nettowert = Bruttowert / 1,19

        Hier also: Nettowert = 142.800,00 € / 1,19

        Das kann man sich doch merken, oder? Sollten Sie den MwSt-Betrag selbst suchen, bilden Sie die Differenz von Brutto und Netto.

        Wenn Sie den ermäßigten Steuersatz von 7 % haben, merken Sie sich die Zahl 1,07!

        P.S. An alle, die das Thema beherrschen und trotzdem bis hierher gelesen haben: Ich weiß, dass man mit Multiplikation einen Wert auch verkleinern kann, bzw. durch Division vergrößern kann. Die Darstellung ist sehr vereinfacht, nicht mehr als eine Eselsbrücke! Eine Eselsbrücke, die sicher trägt!

        Freitag, 17. Dezember 2010

        Übersicht über die Buchungen von Versandkosten

        Übersicht über die Buchungen von Versandkosten
        Wie versprochen hier nochmal alle Buchungen in einer Übersicht:

        1. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Vorräte (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial) in Rechnung:
        Aufwendungen für Rohstoffe
        Bezugskosten
        Vorsteuer                              an Verbindlichkeiten

        2. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Fuhrpark, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Technische Anlagen und Maschinen und ähnliche handeln):

        Fuhrpark
        Vorsteuer                  an            Verbindlichkeiten

        3. Der Spediteur stellt eine Rechnung für die Lieferung von Vorräten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial):

        Bezugskosten
        Vorsteuer          an Verbindlichkeiten

        4. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für geliefertes Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Technische Anlagen und Maschinen, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark und ähnliche handeln):


        Technische Anlagen und Maschinen
        Vorsteuer                        an Verbindlichkeiten

        5. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung

        Büromaterial 
        Vorsteuer                 an Verbindlichkeiten

        6. Versandkosten, die wir dem Kunden in Rechnung stellen
        Forderungen          an Umsatzerlöse
                                     an Umsatzsteuer
        7. Versandkosten zum Kunden vom Spediteur in Rechnung gestellt

        Frachten und Fremdlager/Ausgangsfrachten
        Vorsteuer                                                           an Verbindlichkeiten

        Im nächsten Teil gibt es dann ein neues Thema!

        Herzliche Grüße
        Andrea Üllenberg

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        Prüfungsvorbereitung Andrea Üllenberg
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        Mittwoch, 29. September 2010

        Buchung von Versandkosten (Teil 4)

        Versandkosten zum Kunden vom Spediteur in Rechnung gestellt

        Bei Speditionsrechnungen muss UNBEDINGT  in den Rechnungstext gesehen werden, ob es sich um eine Lieferung vom Lieferanten zu uns oder eine Lieferung von uns zum Kunden handelt. Handelt es sich um eine Lieferung vom Lieferanten zu uns, steht die Buchung in Teil 2 dieser kleinen Reihe.

        Handelt es sich aber um eine Lieferung von uns zum Kunden, die wir begleichen müssen, buchen wir das Aufwandskonto "Frachten und Fremdlager" (im Kontenrahmen der Industrie) oder "Ausgangsfrachten" (im Kontenrahmen des Großhandels).

        Die Buchung lautet also:

        Frachten und Fremdlager/Ausgangsfrachten
        Vorsteuer                                                           an Verbindlichkeiten

        Im nächsten Teil gibt es nochmal eine Übersicht über alle hier diskutierten Buchungen von Versandkosten.

        Herzliche Grüße
        Andrea Üllenberg

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        Freitag, 20. August 2010

        Buchung von Versandkosten (Teil 3)

        Versandkosten, die wir dem Kunden in Rechnung stellen

        Die Buchung von Versandkosten, die wir dem Kunden in Rechnung stellen ist nach dem Industriekontenrahmen sehr einfach. Sie werden einfach mit auf die Umsatzerlöse gebucht. Es macht also buchhaltungstechnisch keinen Unterschied, ob ich das Gut teurer, dafür aber "frei Haus" oder günstiger mit zusätzlicher Berechnung der Versandkosten fakturiere. Es wird immer für den gesamten Betrag wie folgt gebucht:

        Forderungen          an Umsatzerlöse
                                     an Umsatzsteuer

        Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn wir dem Kunden Güter durch einen Spediteur zukommen lassen und nun die Rechnung des Spediteurs zu buchen ist.

        Herzliche Grüße
        Andrea Üllenberg

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        Sonntag, 23. Mai 2010

        Buchung von Versandkosten (Teil 2)

        Versandkosten, die uns vom Spediteur in Rechnung gestellt werden


        Im ersten Teil wurden Versandkosten gebucht, die vom Lieferanten in Rechnung gestellt wurden. Wenn uns jetzt für die Lieferung an uns ein Spediteur Kosten in Rechnung stellt, darf die Buchung natürlich nicht am Ende anders aussehen. Daher werden folgende Buchungen vorgenommen:

        1. Der Spediteur stellt eine Rechnung für die Lieferung von Vorräten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial):

        Bezugskosten
        Vorsteuer          an Verbindlichkeiten
        Die Versandkosten werden wieder auf dem Konto „Bezugskosten“ gebucht. Dieses Konto wird als Unterkonto für jedes Materialaufwandskonto geführt (also für Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Betriebsstoffe, usw.) und wird im Jahresabschluss darüber abgeschlossen. Ganz richtig hätte ich das Konto also "Bezugskosten für Rohstoffe" nennen müssen.

        Bei der Abgrenzung zum nächsten Fall werden Sie sehen, wie wichtig es ist, wirklich den Text der Rechnung zu lesen:

        2. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für geliefertes Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Technische Anlagen und Maschinen, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark und ähnliche handeln):


        Technische Anlagen und Maschinen
        Vorsteuer                        an Verbindlichkeiten

        Diese Anschaffungsnebenkosten werden also auf dem Anlagenkonto gebucht. Man sagt, sie werden „aktiviert“. Die Versandkosten erhöhen die Basis der Berechnung der Abschreibungen.

        Wenn Verbrauchsgüter, die keinen Materialaufwand darstellen vom Spediteur unter Berechnung von Versandkosten geliefert werden, verhält es sich so ähnlich wie im gerade besprochenen Fall:

        3. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung

        Büromaterial
        Vorsteuer                 an Verbindlichkeiten

        Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn wir dem Kunden Versandkosten in Rechnung stellen. Von der Buchung sind die meisten Teilnehmer überrascht und zwar mehrfach überrascht, das heißt, sie vergessen sie wieder. Vielleicht versuchen Sie sich schon jetzt daran zu erinnern und sehen in ein paar Tagen nach, ob es stimmte. So können Sie sich diese Buchung leichter merken!

        Herzliche Grüße
        Andrea Üllenberg

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        Samstag, 15. Mai 2010

        Buchung von Versandkosten (Teil 1)

        Versandkosten können im Unternehmen bei sehr unterschiedlichen Geschäftsfällen vorkommen. In einer fünfteiligen Reihe werde ich folgende Fälle unterscheiden.
        1. Versandkosten vom Lieferanten in Rechnung gestellt
        2. Versandkosten vom Spediteur in Rechnung gestellt
        3. Versandkosten dem Kunden in Rechnung gestellt
        4. Versandkosten zum Kunden vom Spediteur in Rechnung gestellt
        5. Übersicht über die Buchung von Versandkosten
        Versandkosten, die von unseren Lieferanten in Rechnung gestellt werden

        Ich gehe im Folgenden von inländischen, umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsbeziehungen und aufwandsorientierter Buchung aus.

        1. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Vorräte (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial) in Rechnung:
        Aufwendungen für Rohstoffe
        Bezugskosten
        Vorsteuer                              an Verbindlichkeiten
        Die Versandkosten werden auf dem Konto „Bezugskosten“ gebucht. Dieses Konto gibt es als Unterkonto für jedes Materialaufwandskonto (also Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Betriebsstoffe, usw.) und wird im Jahresabschluss darüber abgeschlossen, aber dazu kommen wir ein andermal. Ganz richtig hätte ich das Konto also "Bezugskosten für Rohstoffe" nennen müssen.

        Diesen Fall können die meisten Teilnehmer sehr schnell und sicher buchen, allerdings ist es bei der Buchung nach Belegen wichtig, dass der Beleg gewissenhaft geprüft wird. Geht es wirklich um Vorräte? Oder kaufe ich etwa Sachanlagen? Dann bin ich nämlich im zweiten Fall:

        2. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Fuhrpark, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Technische Anlagen und Maschinen und ähnliche handeln):

        Fuhrpark
        Vorsteuer                  an            Verbindlichkeiten

        Diese Anschaffungsnebenkosten werden also auf dem Anlagenkonto gebucht. Man sagt, sie werden „aktiviert“. Die Versandkosten erhöhen die Basis der Berechnung der Abschreibungen.

        In IHK-Ausbildungsprüfungen klappt der Buchungssatz meist, da es sich um Multiple-Choice-Aufgaben handelt, und einfach kein Platz für ein weiteres Konto vorhanden ist. Bei offenen Fragestellungen aber fällt manch einer darauf herein. Dabei ist es ja völliger Unsinn die Bezugskosten als Konto zu wählen, da die Bezugskosten über die Materialaufwendungen abgeschlossen werden, aber das Thema hatten wir ja verschoben.

        Wenn Verbrauchsgüter, die keinen Materialaufwand darstellen vom Lieferanten unter Berechnung von Versandkosten verschickt werden, verhält es sich so ähnlich wie im gerade besprochenen Fall:

        3. Der Lieferant stellt uns neben dem Kaufpreis auch Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung
        Büromaterial
        Vorsteuer                     an Verbindlichkeiten

        Auch hier wird keine Unterscheidung zwischen den Versandkosten und dem eigentlichen Kaufpreis vorgenommen.

        Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn nicht die Lieferanten die Versandkosten in Rechnung stellen, sondern ein Spediteur, den wir beauftragt haben, Güter an uns zu liefern.

        Herzliche Grüße
        Andrea Üllenberg

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        Dienstag, 11. Mai 2010

        ... noch mehr Fragen in scheinbar ausweglosen Prüfungssituationen ...

        Sie sitzen in einer Prüfung und sollen einen Themenaspekt diskutieren? Kosten, Qualität und Zeit haben Sie schon durch, aber es reicht noch nicht?

        Überlegen Sie den Zusammenhang des Themas

        1. zur Globalisierung
        2. zum Unternehmensimage und 
        3. zum Umweltschutz
        Es hört sich platt an, aber es funktioniert tatsächlich bei vielen Prüfungsfragen!

        Herzliche Grüße

        Andrea Üllenberg


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        Montag, 3. Mai 2010

        .... und wenn mir gar nichts zu einer Aufgabe einfällt?

        Sollten Sie vor einer ungebundenen Aufgabe (also keine Multiple-Choice-Aufgabe) sitzen und Ihnen fällt nichts oder zu wenig ein, vergegenwärtigen Sie sich das strategische Dreieck der Unternehmensführung mit den Polen:
        1. Kosten
        2. Qualität
        3. Zeit
        Stellen Sie sich dann folgende Fragen:

        • Welchen Einfluss haben die Kosten auf die Fragestellung? und
        • Welchen Einfluss hat die Fragestellung auf die Kosten?
        Danach das Gleiche für Qualität und Zeit:

        • Welchen Einfluss hat die Produkt- und Servicequalität die Fragestellung? und
        • Welchen Einfluss hat die Fragestellung auf die Qualität?
        • Welchen Einfluss hat die Zeit auf die Fragestellung? und
        • Welchen Einfluss hat die Fragestellung auf die (Produktion-/Bearbeitungs-/Liefer-/...)Zeit?
         In vielen Fällen haben Sie nun einen Lösungsansatz! Wenn nicht, hilft Ihnen wahrscheinlich Teil 2 weiter!

        Herzliche Grüße

        Andrea Üllenberg

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        Dienstag, 20. April 2010

        Wie kann ich mir die Zinsformeln am leichtesten merken?

        Die Zinsformeln kann man sich natürlich logisch erschließen, aber in Prüfungen tut es einfach gut, wenn man eine sichere Eselsbrücke hat. Die folgende hat sich bewährt.

        Merken Sie sich das folgende Bild:

        K   z
        p   100
        t    360

        Links steht "Kapitän" (K,p,t) , rechts stehen Zahlen und z! Das kann man sich doch leicht merken, oder? (Wenn nicht, dann schreiben Sie es zwanzigmal während der nächsten Werbepause ab. Das schafft keiner, ohne es sich zu merken!)

        Bedeutung der Buchstaben:

        • K = Kapital
        • p = Prozent (gemeint ist der Zinssatz in %)
        • t = Tage
        • z = Zinsen (in Geldeinheiten, also in IHK-Prüfungen in aller Regel Euro)

        Wenn Sie nun die Zinsen (z) berechnen sollen, lautet die Formel:

        z = (K ∙p ∙t)/(100 ∙360)

        Wenn Sie stattdessen aber das anzulegende Kapital suchen, um einen bestimmten Zinsbetrag zu erreichen, bei gegebenem Zinssatz und gegebenem Zeitraum, streichen Sie in der Tabelle das K durch, dann kommen die Buchstaben auf der Seite mit den drei Variablen oder Zahlen auf den Bruchstrich, die Seite mit zwei Variablen oder Zahlen unter den Bruchstrich.


        K = (z ∙100 ∙360)/(p ∙t)

        … sollten Sie aber das p suchen, so streichen Sie das p durch und … Sie wissen schon!


         p=(z ∙100 ∙360)/(K ∙t)
        Zu guter Letzt noch die Formel für t:

        t=(z ∙100 ∙360)/(K ∙p)

        Haben Sie Fragen oder Kommentare?

        Donnerstag, 15. April 2010

        Guten Tag!

        Herzlich Willkommen in meinem Blog!

        In diesem Blog werde ich in Zukunft, wann immer ich die Zeit dazu finde, vor allem einzelne Themen aus meinen Seminaren für eine größere Öffentlichkeit darstellen. 

        Hierdurch will ich langfristig ein Online-Kompendium für kaufmännisches Wissen erstellen, außerdem aber auch einen Eindruck meiner Erklärweise geben. Live ist es natürlich nochmal anders, da ich dann auf die Teilnehmer eingehe, wovon meine Seminare leben. 

        Wenn Sie auch das interessiert, lade ich Sie ein, mit mir einen Termin für eine kostenlose, unverbindliche Probestunde zu vereinbaren!

        Herzliche Grüße

        Andrea Üllenberg 

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